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| Zeiten und Termine zu den Arbeitsdiensten | |
§ 1
Stundenanzahl
Die Anzahl der abzuleistenden Arbeitsstunden der aktiven Mitglieder nach § 5 Abs. 4 der Vereinssatzung beträgt derzeit 14 Stunden.
§ 2
Ersatzleistung
Nicht abgeleistete Arbeitsstunden werden mit einem Betrag von € 6,00 pro Stunde in Ansatz gebracht und dem aktiven Mitglied in Rechnung gestellt.
§ 3
Änderungen
Die Anzahl der abzuleistenden Arbeitsstunden sowie die Höhe der finanziellen Ersatzleistung pro Stunde wird von der Gesamtvorstandschaft unter Mitwirkung der Mitgliederversammlung mit min. 2/3 Mehrheit festgelegt.
§ 4
Zeiteinteilung, Anrechnung
Die Vorstandschaft des SV Goldscheuer e.V. legt die Zeiten und Termine zu den Arbeitsdiensten fest und teilt die entsprechenden Personen nach Rücksprache ein.
Für den Arbeitsdienst werden alle abgeleisteten Arbeiten an den Standanlagen innen und außen, sowie Wirtschaftsdienst oder Dienste bei einer Veranstaltung berücksichtigt.
Goldscheuer, 03.01.2000
Der Vorstand
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