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| Waffenerwerb | |
§ 1
Mitgliedschaft
Personen die über den SV Goldscheuer e.V. eine
Waffe erwerben wollen für die eine Erlaubnispflicht besteht, sollten mindestens
18 Monate Vereinsmitglied sein, einen guten Leumund haben und aktiv am
Vereinsgeschehen teilnehmen.
§ 2
Anforderungen
Bevor die Vorstandschaft des SV Goldscheuer
e.V. dem Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe zustimmt, muß das Mitglied über
den Sportwart / Mannschaftsführer den Nachweis erbringen, daß es in einer
gewissen Regelmäßigkeit erfolgreich am Training, Wettkämpfen und Meisterschaften
teilgenommen hat. Dem Antrag auf Waffenerwerb ist eine Kopie der WBK
beizulegen.
§ 3
Sachkunde (§31 WaffG)
Für den Erwerb von Waffen ist eine
Sachkundeprüfung abzulegen. Bei der Sachkundeprüfung sollen Kenntnisse über die
Schußwaffen- und Munitionsarten nachgewiesen werden, für die die Erlaubnis
beantragt wird.
§ 4
Meldung an Erlaubnisbehörde
Wird die Mitgliedschaft im SV Goldscheuer e.V.
beendet muß die Vorstandschaft an die Erlaubnisbehörde melden daß die
Mitgliedschaft nicht mehr besteht, und somit die Voraussetzungen nach § 32 WaffG
nicht mehr gegeben sind.
§ 5
Gesetze
Des weiteren gelten die Vorgaben und Auflagen
des Waffengesetz (WaffG) und die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
(WaffVwV)
Goldscheuer, 26.03.2010
Der Vorstand
OSM Raimund Fautz SM Armin Murr
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