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 Waffenerwerb  
 


§ 1

Mitgliedschaft

Personen die über den SV Goldscheuer e.V. eine Waffe erwerben wollen für die eine Erlaubnispflicht besteht, sollten mindestens 18 Monate Vereinsmitglied sein, einen guten Leumund haben und aktiv am Vereinsgeschehen teilnehmen.
 

§ 2

Anforderungen

Bevor die Vorstandschaft des SV Goldscheuer e.V. dem Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe zustimmt, muß das Mitglied über den Sportwart / Mannschaftsführer den Nachweis erbringen, daß es in einer gewissen Regelmäßigkeit erfolgreich am Training, Wettkämpfen und Meisterschaften teilgenommen hat. Dem Antrag auf Waffenerwerb ist eine Kopie der WBK beizulegen.
 

§ 3

Sachkunde (§31 WaffG)

Für den Erwerb von Waffen ist eine Sachkundeprüfung abzulegen. Bei der Sachkundeprüfung sollen Kenntnisse über die Schußwaffen- und Munitionsarten nachgewiesen werden, für die die Erlaubnis beantragt wird.
 

§ 4

Meldung an Erlaubnisbehörde

Wird die Mitgliedschaft im SV Goldscheuer e.V. beendet muß die Vorstandschaft an die Erlaubnisbehörde melden daß die Mitgliedschaft nicht mehr besteht, und somit die Voraussetzungen nach § 32 WaffG nicht mehr gegeben sind.
 

§ 5

Gesetze

Des weiteren gelten die Vorgaben und Auflagen des Waffengesetz (WaffG) und die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
 
 

Goldscheuer, 26.03.2010

Der Vorstand
 

 OSM Raimund Fautz                                                                             SM Armin Murr

 
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